Bis zu 40 % Zuschuss für Ihr Web- oder App-Projekt

Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WT.SH) unterstützt ab sofort Digitalisierungsmaßnahmen von kleinen Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit einem neuen Förderprogramm: Bei Erfüllung aller Kriterien werden bis zu 40 % der Projektkosten übernommen. Die Förderung kann sowohl für Beratungs- als auch für Umsetzungsleistungen beantragt werden – ein perfekter Zeitpunkt also, um Ihr neues oder laufendes Digitalprojekt voranzubringen.

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Förderfähige Leistungen im Bereich Web- und Softwareentwicklung

Die maßgebende Richtlinie zur Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen deckt unter anderem zentrale Bereiche moderner Software- und Webarchitekturen ab. Folgende Leistungen unserer Agentur sind beispielsweise im Rahmen des Programms förderfähig:

  • Neuentwicklung digitaler Anwendungen: Die Konzeption und Programmierung von Individualsoftware, mobilen Applikationen (iOS und Android) sowie komplexen Web-Plattformen zur Erschließung neuer Marktpotenziale.
  • Strategische Weiterentwicklung von Bestandssystemen: Die technologische Modernisierung bestehender Web-Infrastrukturen, die Optimierung von Software-Architekturen oder die Integration neuer Module in bestehende Systeme unserer Kunden.
  • Digitale Barrierefreiheit und IT-Sicherheit: Technische Anpassungen der Systeme zur Erlangung uneingeschränkter digitaler Barrierefreiheit sowie abschließende Sicherheitsüberprüfungen der implementierten Soft- und Hardware.

Was noch alles förderfähig ist:

Offizielle Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein

Wie ist die Struktur des Förderprogramms?

Das Programm ist in zwei separat oder kombiniert nutzbare Module unterteilt:

Modul 1: Beratung

Analyse bestehender Prozesse auf Innovationspotenziale und Erstellung eines individuellen digitalen Handlungskonzepts inklusive einer Risikoanalyse zur IT-Sicherheit.

  • Finanzieller Rahmen: 2.500 € bis maximal 20.000 € externe Beraterkosten.
  • Förderquote: 40 % Zuschuss (maximal 8.000 € Ersparnis).

Modul 2: Umsetzung

Implementierung der Hard- und Software (inklusive Programmierung und Design) sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Modul 2 kann bei vorliegendem Konzept auch direkt ohne Modul 1 beantragt werden.

  • Finanzieller Rahmen: 10.000 € bis maximal 200.000 € zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Förderquote: 40 % Zuschuss (maximal 80.000 € direktes Budget).
  • Zusatz-Bonus: Für eigenes Personal, das das Projekt intern begleitet, wird eine zusätzliche Kostenpauschale von 20 % auf die direkten Projektkosten gewährt.

Jetzt beraten lassen

Blick in den verglasten Besprechungsraum von visuellverstehen, in dem mehrere Mitarbeitende sitzen.
Blick auf drei Bildschirme, vor denen eine Entwicklerin sitzt.

Großer Hebel auch für bestehende Projekte

An alle Kund*innen, mit denen wir bereits erfolgreich zusammenarbeiten: Diese Förderung ist kein Privileg für Neueinsteiger*innen! Wenn wir Ihre Website oder App vor ein paar Jahren gebaut haben, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für das nächste große Level.

Egal ob technologischer Generationswechsel, der Umbau auf ein modernes Headless-CMS oder die Integration neuer digitaler Geschäftsmodelle in Ihr bestehendes System: Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihr System mit staatlicher Unterstützung zukunftssicher machen.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Das Programm richtet sich gezielt an kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, welche die Kriterien nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Die harten Fakten dazu:

  • Mitarbeitende: Weniger als 50 Arbeitsplätze.
  • Finanzen: Ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
  • Förderquote: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten können übernommen werden.

Wichtig bei Unternehmensgruppen: Falls Ihr Betrieb mit anderen Unternehmen verbunden ist oder Partnerunternehmen existieren, gelten besondere Regeln zur Ermittlung dieser Schwellenwerte. Das klären wir aber gerne im ersten Schritt für Sie.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

  • Kein vorzeitiger Projektstart: Es darf vor der Antragstellung kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen worden sein. Als Projektstart gilt bereits die verbindliche Vergabe eines Auftrags.
  • Nachhaltigkeitsbezug: Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Klimaschutz- und Energiewendezielen des Landes leisten, beispielsweise durch die Einsparung von Ressourcen oder Treibhausgasen durch digitalisierte Prozesse.
  • Digitale Antragstellung via ELSTER: Die Beantragung erfolgt elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist ein Servicekonto Business, das mit einem ELSTER-Organisationszertifikat des antragstellenden Unternehmens authentifiziert ist.

Kontakt aufnehmen
 

Zwei Mitarbeiter von visuellverstehen am Schreibtisch, die über eine Aufgabe nachdenken.

Unser Rundum-Service: Erst sprechen, dann beantragen

Die wichtigste Spielregel der WT.SH lautet: Sie müssen als Unternehmen zuallererst die Förderung beantragen. Sobald die Genehmigung da ist, können Sie mit uns das Projekt starten. Das heißt aber nicht, dass wir nicht vorher schon für Sie da sind. 

Wir starten den Prozess mit Ihnen:

  1. Die Initialzündung: In einem ersten Gespräch klopfen wir ab, ob Ihr Wunschprojekt die Innovationskriterien erfüllen könnte und stellen Kontakt zur Förderberatung der WT.SH her.
  2. Der direkte Draht: Im direkten Gespräch mit Ihrer Ansprechperson klären Sie offene Fragen zu Förderfähigkeit oder Antragsdetails.
  3. Die helfende Hand: Wir unterstützen Sie beim Formulieren des Angebotes und des technischen Konzeptes, sodass die Prüfer*innen bei der WT.SH sofort sehen, worin der digitale Mehrwert für Ihr Unternehmen liegt.

Weitere Insights

Partnerschaften und Auszeichnungen

  • Bilanziert
  • Überdurchschnittlich
  • Veröffentlicht
  • Mitglied
  • Klimakompensiert
  • Mitglied
  • Official
  • Official
  • Integrativ