Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WT.SH) unterstützt ab sofort Digitalisierungsmaßnahmen von kleinen Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit einem neuen Förderprogramm: Bei Erfüllung aller Kriterien werden bis zu 40 % der Projektkosten übernommen. Die Förderung kann sowohl für Beratungs- als auch für Umsetzungsleistungen beantragt werden – ein perfekter Zeitpunkt also, um Ihr neues oder laufendes Digitalprojekt voranzubringen.
Förderfähige Leistungen im Bereich Web- und Softwareentwicklung
Die maßgebende Richtlinie zur Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen deckt unter anderem zentrale Bereiche moderner Software- und Webarchitekturen ab. Folgende Leistungen unserer Agentur sind beispielsweise im Rahmen des Programms förderfähig:
- Neuentwicklung digitaler Anwendungen: Die Konzeption und Programmierung von Individualsoftware, mobilen Applikationen (iOS und Android) sowie komplexen Web-Plattformen zur Erschließung neuer Marktpotenziale.
- Strategische Weiterentwicklung von Bestandssystemen: Die technologische Modernisierung bestehender Web-Infrastrukturen, die Optimierung von Software-Architekturen oder die Integration neuer Module in bestehende Systeme unserer Kunden.
- Digitale Barrierefreiheit und IT-Sicherheit: Technische Anpassungen der Systeme zur Erlangung uneingeschränkter digitaler Barrierefreiheit sowie abschließende Sicherheitsüberprüfungen der implementierten Soft- und Hardware.
Was noch alles förderfähig ist:
Offizielle Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein
Wie ist die Struktur des Förderprogramms?
Das Programm ist in zwei separat oder kombiniert nutzbare Module unterteilt:
Modul 1: Beratung
Analyse bestehender Prozesse auf Innovationspotenziale und Erstellung eines individuellen digitalen Handlungskonzepts inklusive einer Risikoanalyse zur IT-Sicherheit.
- Finanzieller Rahmen: 2.500 € bis maximal 20.000 € externe Beraterkosten.
- Förderquote: 40 % Zuschuss (maximal 8.000 € Ersparnis).
Modul 2: Umsetzung
Implementierung der Hard- und Software (inklusive Programmierung und Design) sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Modul 2 kann bei vorliegendem Konzept auch direkt ohne Modul 1 beantragt werden.
- Finanzieller Rahmen: 10.000 € bis maximal 200.000 € zuwendungsfähige Ausgaben.
- Förderquote: 40 % Zuschuss (maximal 80.000 € direktes Budget).
- Zusatz-Bonus: Für eigenes Personal, das das Projekt intern begleitet, wird eine zusätzliche Kostenpauschale von 20 % auf die direkten Projektkosten gewährt.