Vorteile einer barrierefreien Website

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Voraussetzungen an die Web-Accessibility erfüllt werden. Wir erklären die Vorteile barrierefreier Websites und worauf Sie als Unternehmen achten müssen.

Eine animierte Grafik, die anhand eines grünen Balls, der eine Treppe nicht hinaufkommt, das Prinzip der Barrierefreiheit illustriert.

Was bedeutet barrierefreie Website?

Viele Menschen stoßen im Internet auf Barrieren technischer, visueller oder redaktioneller Natur: Blinde Nutzer*innen benötigen adäquate Beschreibungen – sogenannte Alt-Attribute sowie Bildunterschriften – um Fotos und Grafiken zuordnen zu können. Außerdem bedarf es einer klaren Navigation, um Screenreaderfunktionen optimal nutzen zu können. Personen mit motorischen Einschränkungen sind hingegen auf eine einfache Bedienbarkeit von Websites angewiesen – Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Texte in Leichter Sprache.

Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Nutzer*innen, problemlos auf eine Internetseite zugreifen und ihre Inhalte erschließen zu können. Dabei gilt es zu beachten, dass der Begriff „barrierefrei“ nicht ganz zutreffend ist. Denn Barrieren werden immer in einem gewissen Maße vorhanden sein, sodass es eine barrierefreie Website im eigentlichen Sinne nicht geben kann. Das Ziel besteht also vielmehr darin, Internetauftritte so barrierearm wie möglich zu gestalten, um Nutzer*innen ein bestmögliches digitales Erlebnis zu bieten.

Ansicht der Website des Betriebs SP Maler auf einem Mobiltelefon, das auf einem Arbeitstisch liegt.
Blick über die Schulter einer Entwicklerin bei visuellverstehen, die gerade im Quelltext arbeitet.

Von Konzeption bis Umsetzung

Bei der Realisierung einer Website spielt die Web-Accessibility von Anfang an eine Rolle und umfasst die Kompetenzen unterschiedlicher Mitarbeitender. Denn viele verschiedene Faktoren müssen berücksichtigt werden.

  • Bereits während der Planung eines Internetauftritts sollte eine saubere Struktur erste Priorität haben. 
  • Bei der Programmierung müssen die entsprechenden Elemente semantisch korrekt gewählt und ausgezeichnet werden. Das betrifft Überschriften, Links, Buttons, Bilder, Aufzählungen, Tabellen und alle anderen eingesetzten HTML-Elemente. 
  • Inhalt muss verständlich aufbereitet und auf verschiedene Weise zugänglich gemacht werden – etwa via Untertitel oder Audiodeskription. Auch Formulare müssen gewisse Anforderungen erfüllen, um barrierefrei zu sein.

Warum sollte eine Internetseite barrierefrei sein?

Barrierefreie digitale Angebote helfen nicht nur vielen Nutzer*innen dabei, sich eigenverantwortlich und unabhängig im Internet bewegen zu können. Auch für Betreiber*innen einer Website gibt es zahlreiche Gründe, digitale Barrieren zu minimieren.

Die Vorteile im Überblick

  • Digitale Teilhabe ermöglichen: Mit einer Website ohne Barrieren leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von barrierefreien digitalen Angeboten. Auch ältere Menschen oder Personen, die in der deutschen Sprache nicht so bewandert sind, können sich auf barrierefreien Websites besser orientieren. 
  • Kund*innenzufriedenheit stärken: Mit einer sinnvoll strukturierten Website, zweckmäßigen Überschriften in korrekter Reihenfolge und verständlichen Texten bieten Sie allen Besuchenden ein gutes Nutzer*innenerlebnis. 
  • Reichweite erhöhen: Durch einen barrierefreien Online-Auftritt erreichen Sie eine größere Zielgruppe – und haben so die Möglichkeit, mehr Kund*innen zu generieren. 
  • Nutzung für Smartphones und Tablets optimieren: Durch eine gut lesbare Schrift, kontrastreiche Farben und Untertitel für Videos wird das mobile Surfen auf Ihrer Website für sämtliche Nutzer*innen angenehmer. 
  • SEO-Performance verbessern: Eine barrierefreie Website erfüllt viele Anforderungen der Suchmaschinenoptimierung – die Voraussetzung für ein gutes Google-Ranking. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Website mit sieben konkreten Maßnahmen inklusiver gestalten und sie gleichzeitig für Suchmaschinen optimieren. 
  • Vorausschauend sein: Im gesellschaftlichen Diskurs nimmt das Bewusstsein für digitale, diskriminierungsfreie Teilhabe stetig zu. Aber auch von rechtlicher Seite werden immer mehr Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und Apps gestellt. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit dem Thema auseinander.
Ein Mitarbeiter von visuellverstehen hält einen Zettel mit der Aufschrift „Barrierefreie Websites“ in der Hand. Er steht vor einer Glaswand, auf der beschriftete Papiere befestigt sind.
Bereits 2019 zog das Thema Barrierefreiheit im Internet bei unserem Open Friday das Interesse auf sich.

Die rechtliche Grundlage

Durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind Bundesbehörden und öffentliche Einrichtungen schon heute dazu verpflichtet, Ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Welche Regeln dabei gelten, sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgehalten. Leitfaden bilden dabei die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des 2021 verkündeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) – der deutschen Implementierung des European Accessibility Act (EAA) – werden nun auch verschiedene private Anbieter dazu verpflichtet, ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. 

In der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) werden die Maßnahmen wie folgt zusammengefasst:

„Nach dieser EU-Richtlinie sind Produkte so zu gestalten und herzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sie maximal nutzen können. Darüber hinaus sind sie möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und ihren Barrierefreiheitsfunktionen auszustatten.“

Welche Websites müssen barrierefrei sein?

Unter das BFSG fallen sowohl Produkte als auch Dienstleistungen. Zu ihnen zählen unter anderem E-Books, Bankgeschäfte, bestimmte Personenbeförderungs- oder Mediendienste sowie der Online-Handel.

Anbieter*innen müssen sich aktiv um die Erfüllung der vom BFSGV festgelegten Pflichten kümmern. Andernfalls können Bußgelder sowie die Einstellung der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen drohen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Regelungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz aufweist.

Teilhabe ermöglichen!

Sie benötigen Unterstützung bei der Realisierung oder Überarbeitung barrierearmer Internetauftritte? Wir beantworten Ihre Fragen und helfen dabei, gesetzliche Richtlinien umzusetzen.

Mit unserem Accessibility-Audit schaffen wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihres Webauftritts und können gezielte Optimierungen vornehmen.

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